PEFC
PEFC Zertifizierung
Am 15.und 16.November 2012 erfolgte eine weitere Vor Ort Überprüfung der FBG zur Einhaltung der PEFC Regularien. Prüfer war Herr Niels Pluscyk vom TÜF Rheinland. Seitens der FBG waren zugegen die Herren Kämmer, Heyde, Andrick und Schneider. Letzterer stellte im Vorfeld den angeforderten Fragebogen fristgereicht bereit. Die Flächenprüfung bezog sich im wesentlichen auf durchgeführte Holzeinschlagsmassnahmen auf Flächen der Mitglieder Gemeinde Schönau Berzdorf, Stadt Ostritz, Karl Grohmann, Gotthard Marschke, Gerhard Schäfer, Agrargenossenschaft Sohland a.R., Evangelische Kirchgemeinde Sohland a.R. und Andere. Zusätzlich wegen genehmigten Herbizideinsatz die Erstaufforstungsfläche Hanspach in Dittersbach. Auf allen Flächen wurde der FBG PEFC gerechtes Wirtschaften bescheinigt und die Zertifizierung bestätigt.
Seit 2001 ist die FBG „Waldbauverein Deutsch-Paulsdorf w. V.“ nach PEFC* zertifiziert. Ziel dieser internationalen Zertifizierung ist die Einhaltung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung im Hinblick auf ökonomische, ökologische sowie soziale Standards. Weltweit sind 204 Mio. ha Waldfläche nach PEFC zertifiziert, beispielsweise in Nordamerika, Australien und in vielen europäischen Ländern. Die FBG als PEFC-zertifizierter Zusammenschluss von Waldbesitzern bietet ihr Holz somit aus zertifizierter nachhaltiger Waldbewirtschaftung den Sägewerken an. Damit liegt sie voll im Trend, denn zukünftig wird mehr und mehr Wert auf Holz aus zertifizierter Waldwirtschaft von Seiten der Abnehmer gelegt. Die Einhaltung der PEFC-Leitlinien (s. U.) wird in Sachsen durch die unabhängige Zertifizierungsstelle LGA Intercert überprüft. Im November 2007 erfolgte eine Kontrolle (Audit) der FBG Deutsch-Paulsdorf durch die zuständige Prüferin Frau von Beyme. Bei sieben ausgewählten Waldbesitzern wurde auf der Fläche die nachhaltige Waldbewirtschaftung gemäß PEFC überprüft. Im Ergebnis war Frau v. Beyme mit allen Waldbesitzern zufrieden. Angesichts so mancher dichter Waldbestände sollten jedoch auch zukünftig viele Waldflächen durchforstet werden, um den allgemein guten Pflegezustand zu erhalten.
Folgende Standards der Waldwirtschaft gelten für PEFC-zertifizierte Forstbetriebe
- Kahlschläge sind bis auf wenige Ausnahmen grundsätzlich zu unterlassen
- Statt Monokulturen werden Mischbestände aus standortgerechten Baumarten gefördert
- Pflanzenschutzmittel sind nur das wirklich letzte Mittel zur Rettung des Bestandes
- Forstmaschinen müssen ausgewiesene Gassen (mindestens 20 m) nutzen, um die Bodenverdichtung so gering wie möglich zu halten
- Maschinen dürfen im Wald nur mit Bioölen betrieben werden
- Nur qualifizierte Dienstleister und Lohnunternehmer dürfen eingesetzt werden
- Totholz muss erhalten werden: zur Steigerung der Artenvielfalt und als Lebensraum
- Wildbestände sind zur Sicherung der Waldverjüngung anzupassen
- Düngung darf nicht zur Ertragssteigerung eingesetzt werden
- Der Wald muss frei von gentechnisch veränderten Organismen bleiben
*„Programme for the Endorsement of Forest Certification schemes“ - „Programm für die Anerkennung von Waldzertifizierungssystemen“